Rauchmelder retten dein Leben.

Die Rauchmelderpflicht gilt in Schleswig-Holstein seit dem 01.01.2011 für deine Schlafräume und Kinderzimmer in der Wohnung und Eigenheim. Auch für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbst genutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime).

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

Rauchmelder müssen in allen Schlafräumen und Kinderzimmern von Wohnungen und Eigenheimen angebracht werden.

In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.

In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum, der gegen die Wohnräume nicht durch Türen abgetrennt ist, gilt dieser als Fluchtweg und muss ebenfalls „mit mindestens einem Rauchwarnmelder“, zweckmäßigerweise mit je einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Wer muss Rauchmelder installieren?

Der Eigentümer des selbstgenutzten und vermieteten Wohnraums

Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder-Wartung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft?

In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.

Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer

Wie werden Rauchmelder installiert?

Immer den Herstellerangaben folgen an der Decke in Mitten des Raumes.

Bei Dachschrägen mit einem Abstand 0,5-1,0m von der Dachspitze.

Offene Räume über mehrere Etagen, auf der obernen und unteren Ebene.